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1. Geltungsbereich
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Nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge,
Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich
Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen
Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder ausgeschlossen
werden. Eventuell abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben
keine Gültigkeit, es sei denn, daß diese von uns vorher
schriftlich akzeptiert werden. Die Liefer- und Zahlungsbedingungen
finden, soweit es sich um Kaufleute handelt, auch für
zukünftige Geschäftsbeziehungen Anwendung.
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2. Angebot
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Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige
Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des
Verkäufers verbindlich. Soweit Verkaufsangestellte oder
Handelsvertreter mündliche Nebenabreden treffen oder
Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag
hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen
Bestätigung des Verkäufers. Die zum Angebot gehörenden
Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben
sind soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend.
Änderungen im Design bzw. im technischen Bereich behalten wir uns vor.
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3. Lieferbedingungen
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Ab EUR 250,00 Nettoauftragswert liefern wir innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unser
Warenprogramm frei Empfangsstation, porto- und frachtfrei. Ortsübliche Zustellgebühren und Rollgelder
gehen zu Lasten des Empfängers. Für Aufträge unter EUR 50,00 Warenwert berechnen wir aus
Kostengründen einen Mindermengenzuschlag von EUR 10,00.
Wir versenden mit der für uns günstigsten Versandart. Die Wahl der Versandart erfolgt durch uns.
Wird vom Auftraggeber eine andere, als die von uns gewünschte Versandart gewählt, so trägt
dieser die Mehrkosten des Versandes. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers versichert.
Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Auftraggebers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten
und Gefahr des Auftraggebers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens
jedoch mit dem Verlassen unseres Hauses oder des des Vorlieferanten auf den Auftraggeber über.
Angegebene Lieferfristen sind stets unverbindlich, soweit nicht vom Verkäufer
ein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin bestätigt
wurde. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine
befreit den Käufer nicht von der Setzung einer angemessenen
Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, daß
er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde.
Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Die Lieferfrist
verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen
bei höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach
Vertragsabschluß eingetretenen Hindernissen, die der
Verkäufer nicht zu vertreten hat, soweit solche Hindernisse
nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von
erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch dann, wenn diese
Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und deren
Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hinweise
teilt der Verkäufer dem Kunden baldmöglichst mit. Der
Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung verlangen,
ob er zurücktritt oder innerhalb angemessener Frist liefern
will. Erklärt sich der Verkäufer nicht unverzüglich,
kann der Käufer zurücktreten. Lieferfristen verlängern
sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen
Vertragspflichten - innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung
auch aus anderen Verträgen - in Verzug ist.
Verzug und Ausbleiben (Unmöglichkeit) der Lieferung hat der
Verkäufer solange nicht zuvertreten, als ihn seine
Erfüllungsgehilfen und Vorlieferanten kein
Verschuldensvorwurf trifft.
Im übrigen haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften. Hat er danach
Schadensersatz zu leisten, so beschränkt sich ein dem Käufer
zustehender Schadensersatzanspruch - sofern der Vertrag mit einer
gewerblichen Tätigkeit des Käufers zusammenhängt -
auf den im Zeitpunkt des Vertragabschlusses voraussehbaren
Schaden, höchstens aber 10 % vom Werte desjenigen Teils der
Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung bzw.
Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder auch Vertragsgemäß
genutzt werden kann. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit
der Verkäufer in Fällen des Vorsatzes oder groben
Fahrlässigkeit zwingend haftet.
Fü durch Verschulden seines Vorlieferanten verzögerte oder
unterbliebene (Unmöglichkeit) Lieferungen hat der Verkäufer
keinesfalls einzustehen.
Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf
einer dem Verkäufer gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.
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4. Verpackung
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Die Verpackung wird nach den gesetzlichen Bestimmungen der jeweils
gültigen Verpackungsordnung geregelt.
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5. Preise und Zahlung
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Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der
jeweils gesetzlichen Höhe. Die Berechnung erfolgt nach
Maßgabe des jeweils gültigen Preisverzeichnisses und
evtl. sonstiger Konditionen.
Die Zahlung hat, soweit nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen nach
Rechnungsstellung zu erfolgen, daß dem Verkäufer der
für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens
am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Bei Zahlung
innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung ist ein Skonto- Abzug von 2 %
vom Nettopreis zulässig. Bei Überschreitung der
Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung
gerät der Käufer auch ohne Mahnung in Verzug. Der
Verkäufer ist, unbeschadet sonstiger Ansprüche,
berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 2
Punkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu verlangen.
Zahlungen für Reparaturen sind ohne Abzug sofort fällig. Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung
früherer Lieferungen im Rückstand befindet, und dürfen vom Käufer nicht in Abzug gebracht werden.
Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, welche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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6. Eigentumsvorbehalt
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Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum von
Schirott-IT, Uschi Schirott zur Erfüllung
sämtlicher aus diesem Vertrag zustehenden Ansprüche.
Während dieser Zeit dürfen die Gegenstände weder
weiterveräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt
werden.
Bei
Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei
Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme der Ware
nach Mahnung berechtigt, und ist der Käufer zur Herausgabe
verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung
des Gegenstandes durch den Verkäufer liegt, sofern nicht ein
Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag
nur dann vor, wenn dies der Verkäufer ausdrücklich
erklärt hat. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen
Dritter hat der Käufer den Verkäufer unter Übersendung
eines Pfändungsprotokoll sowie einer eidesstattlichen
Versicherung über die Identität des gepfändeten
Gegenstandes schriftlich zu benachrichtigen.
Der
Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu veräußern, unter der Voraussetzung, daß
die Forderungen aus dem Weiterverkauf wie folgt auf den Verkäufer
übergehen:
Der
Käufer tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle
Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte
erwachsen, und zwar gleichgültig , ob die Vorbehaltsware ohne
oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird.
Zur
Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach
Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die
Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt,
jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht
einzuziehen, solange der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Verkäufer kann
verlangen, daß der Käufer ihm die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern die Abtretungen mitteilt. Wird
die Ware zusammen mit anderen Waren, die dem Verkäufer nicht
gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Käufers
gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen Käufer und
Verkäufers vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
Be-
und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für den
Verkäufer als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne
diesen zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als
Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die
Vorbehaltsware mit anderen dem Verkäufer nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so
erwirkt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum
Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zur Zeit der
Verarbeitung oder Vermischung. Die so entstehenden
Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser
Bedingungen.
Werden
die Waren des Verkäufers mit anderen beweglichen Gegenständen
zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt,
und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als
vereinbart, daß der Käufer dem Verkäufer
anteilmäßig Miteigentum überträgt, soweit die
Hauptsache ihm gehört.
Für
durch die Verarbeitung und Verbindung sowie Vermischung
entstehende Sache gilt das gleiche wie für
die Vorbehaltsware.
Der
Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen
insoweit freizugeben, als ihr Wert die noch zu sichernden
Forderungen, soweit diese noch nicht beglichenen sind, um mehr
als 25% übersteigt.
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7. Auskünfte
des Verkäufers
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Alle
mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und
Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgen nach bestem
Wissen und Gewissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte
dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten; sie
begründen keine Ansprüche an uns. Der Käufer wird
insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene
Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm
vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.
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8. Mängelrüge
und Gewährleistung
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Für
alle von uns gelieferten Waren gewähren wir eine Garantie von 6 Monaten, ansonsten nach Maßgabe der jeweiligen
Hersteller. Für Mängel haftet der Verkäufer nur wie
folgt: Der Käufer hat die empfangene Ware nach Eintreffen auf
Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu
untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb einer
Woche dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten
Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung
fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung.
Bei Lieferungen durch Transportunternehmen
ist die Verpackung auf etwaige Beschädigungen zu prüfen, und diese sind
auf jeden Fall auf dem Lieferschein zu vermerken, oder die Annahme zu
verweigern. Offensichtliche Transportschäden sind binnen eines Tages,
verdeckte Schäden binnen drei Tagen bei uns und dem Spediteur anzuzeigen,
da sonst keine Regulierung durch eine Transportversicherung gewährleistet
werden kann.
Unsere
Garantieleistungen beziehen sich auf etwaige Materialmängel
oder fehlerhafte Montage der von uns gelieferten Geräte. Sie
umfassen kostenlose Instandsetzung und portofreie Rücksendung.
Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Verkäufer
die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu
gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder
Muster davon zur Verfügung zu stellen; andernfalls entfällt
die Gewährleistung.
Die
Gewährleistung für Reparaturen, Nachbesserungen,
Ersatzleistungen und Ersatzlieferungen beträgt 6 Monate.
Die Garantiezusage verliert ihre Gültigkeit, wenn Unbefugte
Eingriffe am Gerät vorgenommen haben, bei Fehlern, die durch
unsachgemäße Behandlung aufgetreten sind oder bei
Beschädigung durch äußere Einflüsse.
Von
der Garantie ausgeschlossen sind grundsätzlich: Lampen und
andere Glasteile sowie sonstige Verschleißteile, es sei denn
der Hersteller gewährt eine weiterreichende Garantie.
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9. Reparaturen
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Wird
vor der Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines
Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich
anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind zu vergüten,
wenn die Reparatur nicht in Auftrag gegeben wird.
Ob
eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt im
Ermessen des Verkäufers.
Auf
die Gewährleistung des Verkäufers finden die
Bestimmungen der Ziffern 7 und 8 entsprechende Anwendung. Kosten
für Verpackung und Versand gehen zu Lasten des Käufers.
Reparaturrechnungen sind sofort fällig.
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10. Widerrufsrecht
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Dem Käufer steht nach § 361 a BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Empfänger bzw. bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren am Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen am Tag des Vertragsabschlusses. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
bzw. Rücksendung der Ware an diese Adresse:
Schirott-IT, Uschi Schirott
Lessingstrasse 14B
69493 Hirschberg
Nimmt der Kunde sein Widerrufsrecht in Anspruch, hat er bei einem Warenwert der zurückgesendeten Waren bis zu einem Betrag von € 40
die Kosten der Rücksendung zu tragen.
Bei Benutzung der Ware behalten wir uns die Erhebung einer
Nutzungspauschale in Höhe von 10% des Warenwerts vor.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht:
- bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt
werden
- bei Versteigerungen (Online-Auktionen)
- bei Verträgen, die von Unternehmen oder Selbständigen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit geschlossen werden.
- bei Lieferung von Video, Ton- und Datenträgern, die versiegelt sind.
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11. Erfüllungsort,
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
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Erfüllungsort
und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und
Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen), sowie
sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden
Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtlichen Sondervermögens ist Weinheim. Die Beziehungen
zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich
nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter
Ausschluß des Haager Kaufrechts.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen
dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Technische
Änderungen sowie Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Diese Allgemeinen
Liefer- und Zahlungsbedingungen sind gültig ab 01.08.2003
Schirott-IT, Uschi Schirott
Lessingstrase 14 B
69493 Hirschberg
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